Bundesgericht entscheidet für mehr Tierschutz im Putenstall

LEIPZIG (dpa-AFX) - Die Haltungsbedingungen für Puten in deutschen Mastbetrieben könnten sich nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ändern. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Umstände in einem Betrieb in Baden-Württemberg nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar sind. Die Behörden dürfen weitergehende Anforderungen an Putenhalter stellen, damit die Tiere angemessen gehalten werden. (Az.: BVerwG 3 C 2.25)
Im konkreten Fall ging es um einen Putenmastbetrieb in Ilshofen im Kreis Schwäbisch Hall. Der Verein Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V. hielt die Bedingungen für die Puten dort für inakzeptabel und klagte darauf, dem Betrieb die Haltung sämtlicher Puten oder zumindest einzelner Rassen zu untersagen.
Was ist in der Putenmast "angemessen"?
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