Gericht: Kündigungsschutz auch bei Elternzeit in Abschnitten

ERFURT (dpa-AFX) - Wer Elternzeit in mehreren Abschnitten nimmt, hat dafür jedes Mal einen vorwirkenden Kündigungsschutz. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer mehrere Elternzeit-Abschnitte mit nur einem Schreiben verlangt, wie das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschied.
Nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz darf der Arbeitgeber Beschäftigten nicht kündigen ab dem Zeitpunkt, von dem an eine Elternzeit verlangt wird. Allerdings beginnt der Kündigungsschutz frühestens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes. Auch während der Elternzeit darf der Arbeitgeber dem Beschäftigten nicht kündigen. In "besonderen Fällen" könne "ausnahmsweise eine Kündigung für zulässig erklärt werden", hieß es./htz/DP/men
Merz lehnt Apartheid-Vergleich von Israel ab

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Kanzler Friedrich Merz (CDU) ist gegen einen Vergleich Israels mit einem Apartheid-System, so wie die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas ihn laut Medienberichten gezogen haben soll. "Diese Wortwahl teile ich ausdrücklich nicht", sagte Merz vor einem Treffen mit den Staats- und Regierungschefs der EU-Länder [...]
Aktien Europa Schluss: Rekordhoch beim EuroStoxx - Rohstoffwerte belasten London

PARIS/LONDON/ZÜRICH (dpa-AFX) - Der EuroStoxx 50
Lidl öffnet ersten Pub in Nordirland

DUNDONALD (dpa-AFX) - Der deutsche Lebensmitteldiscounter Lidl ist in Nordirland ins Pub-Geschäft eingestiegen. Im "Middle Ale" in Dundonald nahe Belfast können bis zu 60 Gäste ihr Pint genießen - und nebenbei Alkohol für zuhause einkaufen. Die Kneipe ist nun für Besucher geöffnet, wie die britische Nachrichtenagentur [...]
ROUNDUP/Aktien Frankfurt Schluss: Dax steigt knapp über 25.000 Punkte

FRANKFURT (dpa-AFX) - Der deutsche Aktienmarkt hat am Donnerstag keine einheitliche Richtung gefunden. Während die Standardwerte freundlich tendierten, ging es für die Papiere aus der zweiten und dritten Reihe mehrheitlich nach unten. Der Dax
